Sicherheit im Skigebiet, im freien Gelände
und auf der Planneralm-Straße

Verantwortung

Die Planneralm ist ein Skidorf auf 1.600 bis 2.200 Metern Seehöhe. Obwohl das Dorf und das Skigebiet sehr lawinensicher konzipiert sind, gibt es im Winter fast immer Gefahrenbereiche, die gemieden werden sollen oder müssen. Diese Zonen sind in unseren Informationsmedien als lawinengefährlich ausgewiesen und alle Verantwortlichen weisen auf Rückfrage darauf hin. Jeder Gast trägt die Verantwortung, sich und andere nicht durch leichtsinniges Handeln zu gefährden.

Verhalten bei Unfällen und Verletzungen

Sollten Sie im Skigebiet einen Unfall haben oder bei einem Unfall helfen und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte zuerst an die nächsten MitarbeiterInnen einer Seilbahn- oder Lift-Station. Sie helfen ihnen entweder selbst weiter oder informieren die Einsatzkräfte bzw. in Ferienzeiten die Bergrettung.

Im Gebäude der Bergrettung befindet sich zudem ein Defibrilator.

Notrufnummern

  • Euro Notruf – einheitliche europäische Notrufnummer 112
  • Rettungsdienst 144
  • Bergrettung 140
  • Liftkasse +43 3683 8128

Das gesicherte Skigebiet

Unser Skigebiet gilt nicht als lawinengefährlich. Es gab im Skigebiet über Jahrzehnte nur sehr, sehr wenige Lawinenunfälle. Das hat auch damit zu tun, dass die Pisten in Bereichen konzipiert und errichtet wurden, die nicht oder kaum lawinengefährdet sind. Die gefährdeten Bereiche werden von offizieller Seite für den touristischen Betrieb gemieden. Sollten Pisten oder Routen dennoch gefährdet sein, was in jedem Winter (selten) vorkommen kann, entscheidet die Betriebsleitung, welche Pisten oder Routen zu sperren sind.

Haltet euch an die zehn FIS-Regeln:

1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet, schädigt oder ihn in der Ausübung seiner Tätigkeit einschränkt.
2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer oder Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.
5. Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisierung beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Freies, ungesichertes Gelände – abseits der Pisten

Die Verantwortung Einzelner, das Skigebiet zu verlassen, liegt bei jedem selbst! Jeder muss sich informieren, muss geschult sein und muss entsprechend ausgerüstet sein, wenn er/sie Hänge betritt, die nicht gesichert sind. Wenn ein Risiko nicht kalkulierbar ist, sollte man es nicht eingehen oder wenn man die Unkalkulierbarkeit zu spät erkennt, sollte man auch bereit sein, umzukehren. Kein vermeintliches Glücksgefühl eines besonderen Erlebnisses am Berg, dass zu große Gefahren in sich birgt, rechtfertigt das Risiko auch andere zu gefährden. Bei fast jedem Alpinunfall müssen anschließend Bergretter wieder Risiken eingehen und bei vielen Alpinunfällen in Verbindung mit Lawinenabgängen werden indirekt andere Gäste auch in Lebensgefahr gebracht.

Die Lawinenkommission Planneralm hat die Befugnis, gefährdete Zonen (wie auch die Zufahrtsstraße) als gesperrt auszuweisen und auch zu verhindern, dass diese Zonen betreten oder befahren werden. Hier endet das Ermessen des Einzelnen. In Bereichen, auf die in Karten oder vor Ort mit Verbotsschildern hingewiesen wird, besteht Lebensgefahr. Häufig setzen unverantwortliche Personen sich über die Verbote hinweg. Wenn du das als Beobachter siehst, oder als Teilnehmer eines Kurses bemerkst, dass lawinengefährdete Zonen genutzt werden, mache bitte darauf aufmerksam. Brich die Teilnahme ab. Informiere entsprechende offzielle Stellen (Liftkasse, Betriebsleiter, Skischule, LWK-Mitglieder).

Haltet euch an allgemeine Richtlinien fürs ungesicherte Gelände:

  • Seid entsprechend den Anforderungen ausgerüstet, schaltet das LVS ein. Wenn ihr unsicher seid, belegt vorab Kurse.
    Beispielsweise in der Ski- & Freerideschool Planneralm.
  • Verlasst euch nie nur auf Sicherungs- und Sicherheitssysteme.
  • Übt die Anwendung der Geräte und prüft eure LVS-Geräte.
  • Informiert euch über das Wetter.
  • Informiert euch über die Lawinengefahr: Lawinenlagebericht des Lawinewarndienstes Steiermark
  • Informiert euch über die örtlichen Gegebenheiten.
  • Plant eure Aktivitäten, seid stets bereit, sie abzusagen, abzubrechen oder umzukehren, wenn die Gefahr unkalkulierbar ist oder zu werden droht.
  • Fahrt in der Fallinie ab und beginnt damit in den Randzonen. Meidet Traversen.
  • Durchfahrt verdächtige Zonen einzeln mit genügend Abstand. Legt einen Fluchtweg fest.
  • Fahrt nie alleine, beobachtet alle ständig, seid reaktionsbereit.
  • Informiert Bekannte über Aktivitäten.

Planneralm-Straße

Die Planneralmstraße ist eine Bergstraße, die soweit ausgebaut ist, dass sie mit Personenkraftwagen, Bussen und Lastkraftwagen befahren werden kann. Die Lawinenwarnkommission beobachtet die Hänge neben der Straße ständig und beurteilt, ob ein Befahren der Straße zu verantworten ist. Die Letztverantwortung liegt beim Straßenerhalter, der Gemeinde Irdning-Donnersbachtal. Sperren werden in Medien bekanntgegeben, wir informieren darüber online in sozialen Kanälen und auf www.planneralm.at, alle Betriebe wissen darüber Bescheid und die Straße ist im Bedarfsfall mit Schranken abgesperrt.

An den meisten Skitagen ist die Straße gut befahrbar. Die Straßenräumung gibt sich größte Mühe.

Alle Betriebe der Planneralm weisen darauf hin, dass eine Straße im Alpenraum vor allem im Winter mit entsprechender Ausrüstung zu befahren ist. Die Mitnahme von Schneeketten sollte selbstverständlich sein, Winterreifen sind (auch noch zu Ostern) unumgänglich. Fahrzeuge mit Allrad-Antriebem sind von Vorteil, aber eine Garantie sind sie keine. Natürlich ist die Schneeräumung sehr bemüht, die Straße gut zu räumen und an den allermeisten Skitagen ist sie auch für jeden gut befahrbar. Es gibt allerdings Wetterlagen, da werden die Grenzen der Räumung erreicht (ständiger Schneefall, nächtlicher Schneefall). Dann gibt es eine Schneefahrbahn. Dann kann auch Streuen nicht helfen und es wird unterlassen. Die Mitarbeiter der Schneeräumung sind sehr erfahren und können sehr gut einschätzen, wann welche Maßnahmen zu setzen sind. Bitte habt Vertrauen. Wenn die Straße winterlich ist, ist es einfacher, dies zu akzeptieren, gegebenenfalls früh genug Ketten aufzulegen, als sich über Wind, Wetter und die Schneeräumung zu erzürnen. Die Natur und der Winter, beide sind nicht berechenbar, die Räumdienste können keine Wunder bewirken.

Alle Betriebe helfen Gästen weiter, wenn es zu Problemen kommt. Bitte habt aber Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, jedem, der keine Ketten mitführt, welche zur Verfügung zu stellen (bitte vor der Anreise auch bei Leihstellen anfragen). Bitte habt auch Verständnis dafür, dass nicht die Betriebe eure Ketten auflegen können, daher bitte vor der Anreise üben.

Einige Richtlininien legen wir euch ans Herz:

  • Informiert euch rechtzeitig vor Reiseantritt über die Wetteraussichten.
  • Führt jedenfalls Schneeketten mit (die auf eure Reifen passen).
  • Fahrt auch im Frühjahr, auch wenn Ostern Ende April ist, mit Winterreifen auf die Planneralm.
  • Plant An- und Abreisen bei Tageslicht. Das Montieren der Ketten in der Dunkelheit ist wesentlich schwieriger.

In diesem Sinne wünschen euch alle Betriebe der Planneralm eine gute Reise sowie freudige, sichere und verletzungsfreie Urlaubstage.